Verwaltungsgerichtshof 83/05/0099

83/05/0099Verwaltungsgerichtshof18.06.1985

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0099

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983050099.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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