Verwaltungsgerichtshof 83/05/0085

83/05/0085Verwaltungsgerichtshof14.05.1985

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983050085.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen

in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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