Verwaltungsgerichtshof 83/05/0036

83/05/0036Verwaltungsgerichtshof14.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 8.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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