Verwaltungsgerichtshof 83/04/0165

83/04/0165Verwaltungsgerichtshof04.11.1983

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Rücksichten der Generalprävention Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/04/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der verhängten Strafe samt Vorschreibung von Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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