Verwaltungsgerichtshof 83/04/0078

83/04/0078Verwaltungsgerichtshof04.11.1983

Regest

Baurecht Nachbar übergangener

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/04/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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