Verwaltungsgerichtshof 83/04/0024

83/04/0024Verwaltungsgerichtshof24.06.1983

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/04/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983040024.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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