Verwaltungsgerichtshof 83/03/0355

83/03/0355Verwaltungsgerichtshof22.05.1985

Regest

rechtswidrig gewonnener Beweis Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweismittel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0355

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1983030355.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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