Verwaltungsgerichtshof 83/03/0305

83/03/0305Verwaltungsgerichtshof21.03.1984

Regest

Meldepflicht Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0305

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983030305.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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