Verwaltungsgerichtshof 83/03/0255

83/03/0255Verwaltungsgerichtshof06.06.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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