Verwaltungsgerichtshof 83/03/0215

83/03/0215Verwaltungsgerichtshof30.11.1983

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983030215.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.535,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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