Verwaltungsgerichtshof 83/03/0127

83/03/0127Verwaltungsgerichtshof22.11.1983

Regest

Alkotest Verweigerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983030127.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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