Verwaltungsgerichtshof 83/02/0494

83/02/0494Verwaltungsgerichtshof30.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/02/0494

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1983020494.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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