Verwaltungsgerichtshof 83/01/0461

83/01/0461Verwaltungsgerichtshof14.12.1983

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Anfechtung von Wahlen B-VG Art141

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/01/0461

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1983

Spruch

Die Beschwerde wird wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen.

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