Verwaltungsgerichtshof 83/01/0103

83/01/0103Verwaltungsgerichtshof25.05.1983

Regest

Inhalt des Spruches Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/01/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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