Verwaltungsgerichtshof 83/01/0073

83/01/0073Verwaltungsgerichtshof11.09.1985

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/01/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet, abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 9.670,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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