Verwaltungsgerichtshof 83/01/0017

83/01/0017Verwaltungsgerichtshof16.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 83/01/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1983010017.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.800, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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