Verwaltungsgerichtshof 82/17/0149

82/17/0149Verwaltungsgerichtshof19.06.1985

Regest

Einhaltung der Formvorschriften Bescheidcharakter Bescheidbegriff

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/17/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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