Verwaltungsgerichtshof 82/16/0121

82/16/0121Verwaltungsgerichtshof10.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/16/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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