Verwaltungsgerichtshof 82/16/0081

82/16/0081Verwaltungsgerichtshof27.06.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/16/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982160081.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.400, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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