Verwaltungsgerichtshof 82/15/0105

82/15/0105Verwaltungsgerichtshof17.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/15/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982150105.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.800,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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