Verwaltungsgerichtshof 82/15/0028

82/15/0028Verwaltungsgerichtshof16.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/15/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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