Verwaltungsgerichtshof 82/14/0342

82/14/0342Verwaltungsgerichtshof12.04.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0342

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.365,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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