Verwaltungsgerichtshof 82/14/0243

82/14/0243Verwaltungsgerichtshof03.05.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982140243.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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