Verwaltungsgerichtshof 82/14/0159

82/14/0159Verwaltungsgerichtshof20.09.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S8.585,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.