Verwaltungsgerichtshof 82/14/0127

82/14/0127Verwaltungsgerichtshof05.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982140127.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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