Verwaltungsgerichtshof 82/14/0100

82/14/0100Verwaltungsgerichtshof18.01.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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