Verwaltungsgerichtshof 82/13/0208

82/13/0208Verwaltungsgerichtshof16.02.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/13/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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