Verwaltungsgerichtshof 82/13/0122

82/13/0122Verwaltungsgerichtshof13.10.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/13/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982130122.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.