Verwaltungsgerichtshof 82/13/0106

82/13/0106Verwaltungsgerichtshof23.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/13/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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