Verwaltungsgerichtshof 82/13/0094

82/13/0094Verwaltungsgerichtshof21.09.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/13/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982130094.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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