Verwaltungsgerichtshof 82/13/0072

82/13/0072Verwaltungsgerichtshof28.09.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/13/0072

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982130072.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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