Verwaltungsgerichtshof 82/12/0147

82/12/0147Verwaltungsgerichtshof09.05.1983

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/12/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1983

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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