Verwaltungsgerichtshof 82/11/0091

82/11/0091Verwaltungsgerichtshof21.11.1984

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982110091.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid vom 15. September 1978 wird hinsichtlich der Punkte 1), 2), 4) und 5), der angefochtene Bescheid vom 24. Juli 1978 hinsichtlich der Punkte 1), 2), 4), 5) und 6) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen werden die beiden Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 16.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.