Verwaltungsgerichtshof 82/11/0063

82/11/0063Verwaltungsgerichtshof06.07.1982

Regest

Gutachten Auswertung fremder Befunde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982110063.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.