Verwaltungsgerichtshof 82/11/0054

82/11/0054Verwaltungsgerichtshof27.04.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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