Verwaltungsgerichtshof 82/11/0038

82/11/0038Verwaltungsgerichtshof11.05.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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