Verwaltungsgerichtshof 82/11/0035

82/11/0035Verwaltungsgerichtshof06.12.1983

Regest

Alkotest Verweigerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982110035.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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