Verwaltungsgerichtshof 82/11/0033

82/11/0033Verwaltungsgerichtshof22.12.1982

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat Parteiengehör Parteienvertreter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.665,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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