Verwaltungsgerichtshof 82/10/0197

82/10/0197Verwaltungsgerichtshof18.04.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.285,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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