Verwaltungsgerichtshof 82/10/0167

82/10/0167Verwaltungsgerichtshof23.06.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren an Aufwandersatz wird abgewiesen.

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