Verwaltungsgerichtshof 82/10/0160

82/10/0160Verwaltungsgerichtshof24.01.1983

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0160

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982100160.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.378,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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