Verwaltungsgerichtshof 82/10/0129

82/10/0129Verwaltungsgerichtshof21.11.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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