Verwaltungsgerichtshof 82/10/0125

82/10/0125Verwaltungsgerichtshof05.12.1983

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982100125.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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