Verwaltungsgerichtshof 82/08/0238

82/08/0238Verwaltungsgerichtshof28.05.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/08/0238

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982080238.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für soziale Verwaltung) Aufwendungen in der Höhe von S 400,-- und der mitbeteiligten Wiener Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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