Verwaltungsgerichtshof 82/08/0114

82/08/0114Verwaltungsgerichtshof01.06.1983

Regest

Existenzgefährdung Durchschnittssätze Vergleich Existenzgefährdung Prognose Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Existenzgefährdung Parteistellung Standorteingriff Umsatz Umsatzrückgang Prognosen in Stadtrandgebieten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/08/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982080114.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.360, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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