Verwaltungsgerichtshof 82/08/0038

82/08/0038Verwaltungsgerichtshof08.03.1984

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/08/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1982080038.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Höhe der Beitragsgrundlage in der Gewerblichen Sozialversicherung für das Jahr 1979 festgestellt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Im übrigen (Feststellung der Höhe der Beitragsgrundlage für das Kalenderjahr 1980) wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.