Verwaltungsgerichtshof 82/08/0021

82/08/0021Verwaltungsgerichtshof30.11.1983

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Betriebserwerb Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Betriebsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/08/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1983
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1983:1982080021.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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