Verwaltungsgerichtshof 82/07/0251

82/07/0251Verwaltungsgerichtshof11.10.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 7.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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