Verwaltungsgerichtshof 82/07/0220

82/07/0220Verwaltungsgerichtshof05.07.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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