Verwaltungsgerichtshof 82/07/0217

82/07/0217Verwaltungsgerichtshof01.03.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S8.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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